NEUERUNG bei der Reisekostenabrechnung:

Ab sofort ist es möglich, dass die Bearbeiterin/der Bearbeiter bei Fehlern in der Reisekostenabrechnung eine DIREKTE  Rückmeldung an den Antragssteller senden kann.

Wenn im Antrag ein Fehler ist, dann wird dieser wieder direkt an den Antragsteller mit der Fehlerbeschreibung BEARBEITBAR zurückgegeben. Somit ist gewährleistet, dass die Kommunikation zwischen dem Büro und dem Antragssteller gewährleistet ist.